Stationäre Aufnahme zur Rehabilitationsbehandlung (nach § 40 SGB V)
Zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (üblicherweise ist die Krankenkasse Kostenträger, wenn eine Berentung, Erwerbsunfähigkeitsberentung vorliegt oder Berufstätigkeit besteht. Bei Berufstätigen ist vorranging die Rentenversicherung Kostenträger, wenn eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit zu erwarten ist). Hier werden Leistungen erbracht, wenn eine Erkrankung manifest ist, eine Chronifizierung bereits eingetreten ist und Begleitkomorbidität (psychische Beeinträchtigung, somatische Begleiterkrankung) besteht.
Die Behandlung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team, die Therapiedichte orientiert sich am individuellen Bedarf und der Belastbarkeit des Rehabilitanden. Anträge zur Rehabilitationsbehandlung können von jedem Arzt gestellt werden, die vorgeschriebene Zusatzqualifikation (§ 11) ist zum 1.4.2016 entfallen.
Anträge erhalten Sie beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorbefunde sollten dem Antrag beigelegt werden.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Melden Sie sich per Telefon +49 6174 29040 oder per E-Mail an beratung@migraene-klinik.de