Privat Krankenversicherte

Privat Krankenversicherte brauchen zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Krankenkasse, dazu müssen die Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung und ein Begründungsschreiben des einweisenden Arztes der Krankenversicherung vor Aufnahme vorgelegt werden, da die Klinik Akutbehandlung und Rehabilitationsbehandlung durchführt ("gemischte Anstalt").